Nein, leider nicht. Wir kaufen über unser Agenten-Netzwerk Komplett-Raten für Sie ein, in denen die Zollabfertigung immer enthalten ist. Diese Position einzeln zu buchen ist daher nicht möglich. Wir nennen Ihnen aber gerne Name und Ansprechpartner eines in Frage kommenden Zollagenten im Zielhafen, den Sie dann vor Ort selbst beauftragen können.
Die ITO Gruppe ist seit mehr als fünf Jahrzehnten im internationalen Umzugsgeschäft von und nach Übersee tätig. Wir verfügen über ein Netzwerk von über 300 zuverlässigen Agenten in aller Welt, mit denen wir zum Teil langjährig zusammenarbeiten. Unsere Firmenzentrale betreut diese Agenten laufend und überprüft dabei Kosten, Einhaltung von Qualitätsnormen und – vor allem – das Feedback unserer Kunden. Für eine Zusammenarbeit mit ITO muss ein Agent nicht nur preisliche, sondern insbesondere fachlich-qualitative Anforderungen erfüllen. Die Auswahl erfolgt sorgfältig und immer unter Berücksichtigung der Bedürfnisse unserer Kunden. In den USA kümmern sich unsere Niederlassungen in El Paso, Alamogordo und Washington DC um das dortige Agentennetzwerk.
Grundsätzlich ja. Allerdings unterliegt die Mitnahme von PKW in Kombination mit dem Umzugsgut in vielen Ländern, allen voran die klassischen Auswandererländer (USA, Kanada, Australien, Neuseeland) teilweise rigiden Einfuhrbeschränkungen. Am besten informieren Sie sich zunächst beim jeweiligen Konsulat Ihres Ziellandes über die dort gültigen Einfuhrbedingungen für PKW. Sofern die Einfuhr erlaubt ist, bzw. Sie bereit sind, unter den gültigen Einfuhrbestimmungen ein Fahrzeug mitzunehmen, übernehmen wir gerne den Transport.
Bei Buchung Ihres Umzuges erhalten Sie von uns neben der Terminbestätigung auch (je nach gebuchtem Service-Paket) alle zur Zolleinfuhrabfertigung im Zielland erforderlichen Formulare, soweit diese bereits bei Abgang des Transports erstellt werden können. Während Ihres Umzuges halten unsere Transportberater permanent Kontakt zu Ihnen und stimmen mit dem Empfangsagenten im Zielland die Zollabfertigung ab. Dieser kontaktiert Sie rechtzeitig nach Ankunft Ihrer Sendung um die weiteren Einzelheiten abzustimmen. Die Betreuung erfolgt durchgängig, wir informieren Sie Schritt für Schritt über den Stand der Zollabfertigung Denken Sie bitte daran, dass unabhängig vom gebuchten Service-Paket Ihre persönliche Dokumentation (Visum, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis usw.) vollständig sein muss, um Ihr Umzugsgut zollfrei einführen zu können. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte die Botschaft Ihres Ziellandes in Berlin.
Ja, und zwar ganz flexibel. Viele Auswanderer stehen vor dem Problem einer vorübergehenden Lagerung und entscheiden sich für die Zwischenlagerung auf unserem Möbellager. Sobald Ihre Einreisepapiere vollständig sind, können Sie Ihr Umzugsgut ganz unkompliziert abrufen. Wir verschiffen es umgehend nach Abruf und berechnen Ihnen die Lagermiete nach tatsächlicher Lagerdauer pro angefangenem Monat.
Ja. Unser Umzugsrechner kalkuliert z.Zt. zwar nur Umzüge nach Übersee, jedoch sind wir in der Lage, Ihnen für fast jedes Umzugsvorhaben weltweit ein Angebot zu unterbreiten. Sollten Sie ein solches Angebot wünschen, senden Sie uns bitte über unser allgemeines Kontaktformular Ihren Umzugswunsch zu.
Ja. Unser Umzugsrechner kalkuliert z.Zt. zwar nur Umzüge innerhalb Europas und nach Übersee, jedoch sind wir in der Lage, Ihnen für fast jedes Umzugsvorhaben weltweit ein Angebot zu unterbreiten. Sollten Sie ein solches Angebot wünschen, senden Sie uns bitte über unser allgemeines Kontaktformular Ihren Umzugswunsch zu.
Sie möchten die günstigste Lösung für Ihr persönliches Hab und Gut ? Sie haben keinen Zeitdruck? Können möglicherweise auch selber zu unserem Möbellager anliefern. Dann ist der Sammelcontainer vielleicht die passende Lösung für Sie.
Vorteil: Das Sammelladungsprinzip basiert darauf dass mehrere Sendungen zusammengefasst werden und per Container von einem zentralen Abgangsort zu einem zentralen Ankunftsort transportiert werden. Das spart Transportkosten, wovon alle Sendungen partizipieren. Dazu entfällt eine separate Verladung in Moveboxen bzw. Liftvans. Das spart Verpackungskosten. Ein Sammelcontainer muss über einen Agenten im Ausland abgewickelt werden. Dieser ist zuständig für die lokale Zahlung der Hafengebühren und Erledigung der normalen Zollabfertigung. Anschließend wird Ihr Umzugsgut auf dem Lager des Spediteurs abgeladen und zu Ihrer Verfügung gestellt. Das bedeutet, die Transportkosten beinhalten ein Mehr an Leistung. Sie können dann entscheiden, sich das Umzugsgut gegen Entgelt liefern zu lassen, oder es selber dort abzuholen. Der Agent wird dann lediglich noch eine kleine Bereitstellungsgebühr erheben. Beim Sammelcontainer sparen Sie etwa 20% der regulären Transportkosten, abhängig ob Sie selbstanliefern und nach Auslastungsgrad des Sammelcontainers. Nachteil: Wir können grundsätzlich keine Lieferzeitversprechen abgeben, da wir abhängig sind von der Nachfragesituation und der Flexibilität unserer Umzugskunden. Aus Wochen können auch Monate der Laufzeit werden! Jedes Packstück muss verpackt sein. Da keine Umverpackung geleistet wird, ist jede Sendung, jeder Karton mit besonderer Sorgfalt zu verpacken. Dazu umfänglich markiert werden mit Adresse, Inhaltsangaben, fortlaufender Nummerierung. Trotz aller Kontrollen kommt es trotzdem immer wieder vor, dass Sendungen nicht vollständig ankommen bzw. verwechselt werden. Sie sind dann zwar versichert haben jedoch die Nachteile zu tragen.
Im Gegensatz zur Sammelladung, wo wir als Möbelspediteur Sammelladungskunden ansprechen und als verantwortlicher Transporteur dienen, ist das Container-Sharing eine zwischen Privatleuten getroffene Willenserklärung, einen Container zu teilen und das jeweilige Umzugsgut zu einer bestimmten Zeit , von naheliegenden Orten selber zu verladen (Basispaket) bzw. verladen zu lassen (Komfortpaket). Wir als Spediteur stellen lediglich die Rahmenbedingungen her und kümmern uns um den Transport. Ein Container-Sharing hat natürlich Vorteile sofern die Voraussetzungen dafür passen. Das ist aber gleichzeitig auch das größte Manko, denn jeder Umzug hat individuelle Rahmenbedingungen. Ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten muss auch vorausgesetzt werden, da die Zollbestimmungen des Einwanderungslandes von allen unbedingt einzuhalten sind. Andernfalls sind dann auch beide betroffen.